MEDIA

Die Saison der Zensur hat begonnen – Thierry Breton entdeckt, dass private Meinungen auf X eine Bedrohung für die Demokratie sind

Der ehemalige EU-Kommissar Thierry Breton hat den Beginn der „saison des ingérences“ ausgerufen. Der Grund? Elon Musk schrieb, Marine Le Pen sei „Frankreichs letzte Hoffnung“. Gleichzeitig erlässt die EU Gesetze, die Plattformen dazu bringen, etablierte Medien mit Samthandschuhen anzufassen.

vlgr 9 Aufrufe 3 Min. Lesezeit
Die Saison der Zensur hat begonnen – Thierry Breton entdeckt, dass private Meinungen auf X eine Bedrohung für die Demokratie sind

Breton zeigt sich großzügig. Es sei, räumt er ein, Musks Recht, diese Ansicht zu haben und öffentlich zu äußern.

Allerdings – und es gibt immer ein Allerdings – sei es nun Aufgabe der Behörden, sicherzustellen, dass der Algorithmus von X keinen Kandidaten bevorzugt. Der Rechtsstaat gelte für alle, ohne Ausnahme.


Man kann die intellektuelle Beweglichkeit nur bewundern, die erforderlich ist, um dies mit ernster Miene zu sagen.


Genau in dem Moment, in dem Breton diese Worte tippte, verpflichteten europäisches Recht und nationale Vorschriften in mehreren Ländern private Plattformen und digitale Benutzeroberflächen bereits dazu, bestimmte Stimmen bevorzugt zu behandeln.


Der deutsche Medienstaatsvertrag ist das deutlichste Beispiel für soziale Netzwerke und Suchmaschinen. Er schützt journalistisch-redaktionelle Angebote vor systematischer algorithmischer Benachteiligung und ermöglicht es ausgewählten „Public Value“-Inhalten, bei der Auffindbarkeit bevorzugt behandelt zu werden. Gewöhnliche Nutzer genießen diesen institutionellen Schutz nicht.


Frankreich geht bei Benutzeroberflächen und Suchfunktionen noch weiter. Betreiber von Smart-TVs, Benutzeroberflächen von Internetanbietern und intelligenten Lautsprechern müssen für eine „angemessene Sichtbarkeit“ bestimmter Dienste von allgemeinem Interesse sorgen. Die Vorschriften der Arcom betreffen nicht nur die Platzierung auf dem Startbildschirm, sondern auch Such- und Empfehlungsergebnisse. Eine Suche nach einem der geschützten Angebote soll dieses normalerweise an erster Stelle anzeigen.


Italien hat die Frage der bloßen Sichtbarkeit bereits hinter sich gelassen. Dort legen die Vorschriften fest, an welcher Stelle die Symbole ausgewählter Medien erscheinen müssen – auf Smart-TVs, Set-Top-Boxen, Infotainmentsystemen in Autos und anderen Geräten. Nationale Anbieter wie die RAI erhalten fest zugewiesene Plätze.


Spanien schreibt für europäische Werke und Inhalte in den kooffiziellen Sprachen Vorgaben für Kataloge und die Förderung in Suchfunktionen vor. Irland hat gesetzliche Befugnisse geschaffen, um öffentlich-rechtlichen Inhalten eine hervorgehobene Stellung zu sichern, und arbeitet derzeit an den entsprechenden Leitlinien.


Der britische Media Act von 2024 sieht für ausgewählte öffentlich-rechtliche Rundfunkanbieter auf Plattformen zur Auswahl von Fernsehangeboten etwas Ähnliches vor.


Über all diesen Regelungen steht das EU-Recht. Artikel 7a der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste ermächtigt die Mitgliedstaaten ausdrücklich dazu, eine angemessene Hervorhebung audiovisueller Dienste von allgemeinem Interesse vorzuschreiben.


Artikel 18 des Europäischen Medienfreiheitsgesetzes fügt einen verfahrensrechtlichen Schutz hinzu: Anerkannte Medienanbieter auf sehr großen Plattformen müssen benachrichtigt werden und Zeit für eine Stellungnahme erhalten, bevor ihre Inhalte eingeschränkt werden dürfen.

Dabei handelt es sich selbstverständlich um Pluralismus, Auffindbarkeit, Medienfreiheit und Gemeinwohl.

Ein Algorithmus wird erst dann zu einer Bedrohung für die Demokratie, wenn er jemandem außerhalb dieser geschützten Kategorie ungeplante Sichtbarkeit verschafft.


Bretons Sorge kam etwas spät, aber immerhin kam sie in der richtigen Saison.


Europa geht gut vorbereitet in die Saison der Hexen

Thierry Breton sollte daher dazu beglückwünscht werden, die Gefahr genau in dem Moment erkannt zu haben, in dem Europa die notwendige rechtliche Architektur zu ihrer Bewältigung fertiggestellt hatte.

Der Kontinent ist nun außergewöhnlich gut gerüstet.


Anerkannte Medien genießen eine besondere algorithmische Behandlung.

Dienste von allgemeinem Interesse erhalten garantierte Sichtbarkeit.


Suchergebnisse, Startbildschirme, Kataloge und Empfehlungssysteme dürfen im Namen des Pluralismus, der Kulturpolitik und der demokratischen Widerstandsfähigkeit angepasst werden.


Nur der lästige, nicht genehmigte Einfluss bleibt weiterhin ein Problem.

Quellen

Dies ist ein satirischer Beitrag. vlgr ist kein echtes Nachrichtenportal – es handelt sich um Parodie und Übertreibung ausschließlich zu Unterhaltungszwecken.
Teilen: X / Twitter